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Urteile
 
IV ZR 201/13
BGH, Urteil des IV Zivilsenats vom 22. Januar 2014 InsO § 47 — Zur Auslegung eines "unwiderruflichen Bezugsrechts mit Vorbehalt" des Arbeitnehmers in einem vom Arbeitgeber für ihn geschlossenen Rentenversicherungsvertrag für den Fall der insolvenzbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses.



I ZR 139/07
OLG Stuttgart, LG Stuttgart

Zwei Verfahren wurden von einer Firma angestrengt, die ihre Interessen durch die Adwords-Aktivitäten von Konkurrenten verletzt sah. In einem Verfahren (I ZR 139/07) ging es um die Verwendung der Buchstabenfolge "pcb" als Werbe-Schlüsselwort - eine Kurzbezeichnung für Leiterplatten. Weiter lesen..

IV ZR 201/13
OLG Stuttgart, LG Stuttgart

Das Urteil ergeht nach VVG § 159; InsO § 47 — Zur Auslegung eines "unwiderruflichen Bezugsrechts mit Vorbehalt" des Arbeitnehmers in einem vom Arbeitgeber für ihn geschlossenen Rentenversicherungsvertrag für den Fall der insolvenzbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das Revisionsverfahren ergab eine Abkehr von den früheren Rechtssprechungen des BGH, Urteile vom 8. Juni 2005 - IV ZR 30/04, VersR 2005, 1134 und vom 3. Mai 2006 - IV ZR 134/05, VersR 2006, 1059.

IX ZR 31/12
OLG Düsseldorf, LG Düsseldorf

Das Urteil ergeht nach Insolvenzanfechtungsrecht InsO § 129 Abs. 1, 2, § 133 Abs. 1 Satz 1 wie folgt: Unterlässt es der Schuldner, dessen Konten durch seinen Gläubiger gepfändet sind, ein weiteres Konto zu eröffnen und Zahlungen seiner Schuldner auf dieses freie Konto zu leiten, steht diese Unterlassung einer Rechtshandlung nicht gleich.

XII ZB 377/12
OLG Hamm, LG Bielefeld

Der XII Zivilsenat hat nach Zivilprozessordnung ZPO § 43 beschlossen, dass durch das Einreichen eines die mündliche Verhandlung lediglich vorbereitenden Schriftsatzes sich eine Partei noch nicht in eine Verhandlung vor dem als befangen abgelehnten Richter eingelassen hat.

XII ZB 525/13
LG Zwickau, AG Auerbach

Das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz VBVG § 4 Abs. 1 regelt die Höhe des Stundensatzes bei der Betreuervergütung.

OLG Hamburg
15.02.2010 - 2 - 27/09 (REV); 2 -27/09 - 1

Die Aufnahme von Kinderpornografie in den Cache des PC ist strafbares Sich-Verschaffen von pornografischen Schriften - Gezieltes Aufrufen und Betrachten kinderpornografischer Dateien ist strafbar

VIII ZR 100/13
LG Saarbrücken, AG Saarlouis

Das Urteil beruht auf einem Verstoß gegen die Zivilprozessordnung § 170 Abs. 1 ZPO und besagt, dass bei einer erfolgten Zustellung eines Vollstreckungsbescheids an eine aus dem zuzustellenden Titel nicht erkennbar prozessunfähige Partei die Einspruchsfrist in Gang gesetzt wird (Bestätigung von BGH, Urteile vom 25. März 1988 - V ZR 1/87, BGHZ 104, 109; vom 19. März 2008 - VIII ZR 68/07, BGHZ 176, 74 Rn. 9).

VIII ZR 80/13
OLG Koblenz, LG Koblenz

Das Urteil zur Vertragsauslegung bei unwirksamer Klausel BGB §§ 133 C, 157 D, 307 Ba, Cb, § 433 Abs. 2, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 befasst sich mit den Voraussetzungen einer ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) bei einer infolge der Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Preisänderungsklausel nach § 307 BGB entstehenden planwidrigen Regelungslücke in einem Stromlieferungsvertrag mit einem (Norm)Sonderkunden. (Fortführung von BGH, Urteile vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 246/08, BGHZ 186, 180 Rn. 50; vom 14. März 2012 - VIII ZR 113/11, BGHZ 192, 372 Rn. 23, und VIII ZR 93/11, ZNER 2012, 265 Rn. 28).

IX ZR 103/13
OLG Dresden, LG Bautzen

Das Urteil ergeht nach Insolvenzanfechtungsrecht InsO § 174 Abs. 2, § 302 Nr. 1 und besagt. dass der Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung in der Anmeldung so beschrieben werden muss, dass der aus ihm hergeleitete Anspruch in tatsächlicher Hinsicht zweifelsfrei bestimmt ist und der Schuldner erkennen kann, welches Verhalten ihm vorgeworfen wird. Demnach bedarf es einer schlüssigen Darlegung des objektiven und subjektiven Deliktstatbestands nicht.

IV ZR 206/13
OLG Celle, LG Hannover

Im Rahmen des Versicherungsvertragsgesetzes und der Prämierung im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nach VVG § 39 a.F. (VVG § 38 n.F.) muss die Fristsetzung wegen Zahlungsverzugs mit einer Folgeprämie gemäß § 39 Abs. 1 VVG a.F. (jetzt § 38 Abs. 1 VVG) bei einer Mehrheit von Versicherungsnehmern, auch wenn diese unter derselben Anschrift wohnhaft sind, durch gesonderte schriftliche Mitteilung gegenüber jedem Versicherungsnehmer erfolgen.

VIII ZR 63/13
LG Braunschweig, AG Wolfsburg

Zur Auslegung und Bindung an Verträge nach BGB § 145, § 157 C bei zurückgezogener eBay-Auktion ergeht folgendes Urteil:

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil ausgeführt, dass auf der Grundlage dieser Regelungen kein Kaufvertrag zustande kommt, sofern der Anbietende gesetzlich dazu berechtigt war, sein Angebot zurückzuziehen. Denn aufgrund der genannten Bestimmungen ist das Angebot des Verkäufers aus der Sicht der an der Auktion teilnehmenden Bieter dahin zu verstehen, dass es unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme steht. Ein solcher Vorbehalt, der die Bindungswirkung des Verkaufsangebots einschränkt, verstößt nicht gegen Grundsätze über die Bindungswirkung ist zulässig.(Bestätigung von BGH, Urteil vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643).


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