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IV ZR 201/13
BGH, Urteil des IV Zivilsenats vom 22. Januar 2014 InsO § 47 — Zur Auslegung eines "unwiderruflichen Bezugsrechts mit Vorbehalt" des Arbeitnehmers in einem vom Arbeitgeber für ihn geschlossenen Rentenversicherungsvertrag für den Fall der insolvenzbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses.


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