www.bgh-free.de

   

Urteile
Information
 
IV ZR 201/13

Betrug mit Recht beklagen
Lug und Betrug lauern heutzutage an jeder Ecke und so manches alte Ehepaar wurde auch schon von einem Handwerker übers Ohr gehauen. Immer wieder liest man in der Presse von Fällen, bei denen der BGH wegen Betruges urteilte. Wenn man sich allein die Betrugsfälle bei Schlüsseldiensten anschaut, wird man sich wundern, wie leicht man nur auf die Machenschaften dubioser Monteure reinfallen kann.

Das beginnt schon bei den Fahrtkosten des Monteurs, der vermeintlich nicht erwähnt hat, dass er nicht aus der Nachbarschaft kommt, sondern aus 20 km Entfernung und sich das nun in der Rechnung niederschlägt. Auch hört man öfter von nicht notwendigen Reparaturen, hier werden Schlösser aufgebrochen, die weder verschlossen noch kaputt sind und man mit einfachen Mitteln die zugefallene Tür hätte schadenfrei öffnen können. Wer sich betrogen fühlt, informiert sich am besten bei der Metallinnung und Handels- und Handwerkskammer über ortsübliche Preise. Überteuerte Öffnungspauschalen scheinen öfter an der Tagesordnung zu sein, als man denkt. Zahllose Gerichtsbeschlüsse und Urteile des BGH befassen sich mit diesen Problemfällen. Denn Letztgenanntes lohnt sich bei Betrug nur das Einschalten eines Anwaltes, um zu seinem Recht zu kommen. Und doch es soll sie noch geben- die ehrlichen Monteure vom Schlüsseldienst.